Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist das Haupttätigkeitsfeld der Kanzlei. Mehrere unserer Mitglieder haben ihren Schwerpunkt in diesem Rechtsgebiet.

Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere:

  • fiktive und konkrete Schadensberechnung und -abrechnung
  • Durchsetzung von Mithaftungsquoten
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, Regressansprüche
  • Schmerzensgeldansprüche
  • Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Lohnabtretung
  • Haushaltsführungsschaden
  • Entgeltfortzahlungsschaden
  • Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
  • Führerscheinangelegenheiten
  • Trunkenheitsfahrten
  • Verkehrsunfallflucht

Zum 01.08.2002 sind zahlreiche Änderungen des Schadensersatzrechtes in Kraft getreten. Mit Beginn des Jahres 2003 wurde die Regulierung von Verkehrsunfällen, die sich innerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes ereignet haben, vereinheitlicht.

Jedem Unfallbeteiligten ist anzuraten, sich zur Prüfung und Geltendmachung seiner Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Ansprüche kompetenter anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht:

Dr. Kay Gunkel - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Weitere Ansprechpartner in diesem Rechtsbereich:

Cord Ingendahl - Rechtsanwalt
Alexander Pfennigstorf - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Silke Brocks - Fachanwältin für Versicherungsrecht