Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist das Haupttätigkeitsfeld der Kanzlei. Mehrere unserer Mitglieder haben ihren Schwerpunkt in diesem Rechtsgebiet.
Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere:
- fiktive und konkrete Schadensberechnung und -abrechnung
- Durchsetzung von Mithaftungsquoten
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, Regressansprüche
- Schmerzensgeldansprüche
- Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Lohnabtretung
- Haushaltsführungsschaden
- Entgeltfortzahlungsschaden
- Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
- Führerscheinangelegenheiten
- Trunkenheitsfahrten
- Verkehrsunfallflucht
Zum 01.08.2002 sind zahlreiche Änderungen des Schadensersatzrechtes in Kraft getreten. Mit Beginn des Jahres 2003 wurde die Regulierung von Verkehrsunfällen, die sich innerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes ereignet haben, vereinheitlicht.
Jedem Unfallbeteiligten ist anzuraten, sich zur Prüfung und Geltendmachung seiner Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Ansprüche kompetenter anwaltlicher Hilfe zu bedienen.