Frequently Asked Questions

Sie haben Fragen?

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Falls Sie eine spezielle Frage haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit in Verbindung mit dem  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Im Einzelfall kann der Rechtsanwalt mit Ihnen im Vorhinein eine auf Sie zugeschnittene Gebührenvereinbarung treffen. 

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt. Zögern Sie also nicht, Ihre Rechtsschutzversicherung diesbezüglich anzusprechen, dafür ist sie schließlich da. Ihre Rechtsschutzversicherung empfiehlt Ihnen dann ggf. ein Anwaltsbüro. Sie können jedoch auch ein Anwaltsbüro benennen, durch welches Sie gerne vertreten werden möchten. 

Eine Erstberatung nach § 34 RVG kostet höchstens 190,00 € zzgl. MWSt. 

Die verschiedenen Rechtsschutzversicherer haben unterschiedlichste Konditionen. Hier prüft Ihr Rechtsanwalt gerne im Vorfeld, ob Ihre Rechtsschutzversicherung das Tätigwerden des Rechtsanwalts übernimmt.

Eine generelle Antwort auf die Frage, ob Sie einen Rechtsbeistand benötigen, gibt es, wie bei so vielen Fragen in der Juristerei, nicht. Unsere Anwälte prüfen Ihr Anliegen stets nach bestem Gewissen und sprechen auch eine Empfehlung dahingehend aus, erst ggf. selbst tätig zu werden. Zögern Sie also nicht uns persönlich anzusprechen.  

An dieser Stelle können wir Ihnen leider keine Antwort geben. Jedoch aber können Sie uns Ihr Anliegen kurz per E-Mail oder in einem kurzen Telefonat schildern. Unsere Mitarbeiter stellen dann schnellstmöglich den richtigen Ansprechpartner für Sie fest. Der entsprechende Rechtsanwalt wird sich sodann mit Ihnen in Verbindung setzen.