Aktuelles

Die Seit 1999 an der Universität Bremen sitzende Anwaltskanzlei Dr. Gunkel und Kollegen sucht Verstärkung für den Empfangsbereich sowie für allgemeine Tätigkeiten einer/s Rechtsanwaltsfachangestellten.

Wir bieten Ihnen eine Voll- oder Teilzeit Anstellung zum nächstmöglichen Termin an.

Vorteilhaft wären Kenntnisse im Bereich der Zwangsvollstreckung, des Verkehrsrechts sowie der allgemeinen Rechtsanwaltsgebührenabrechnung gem. RVG. Das Schreiben nach Diktat sollte ebenfalls zu Ihren Fähigkeiten gehören. 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Gerne per E-Mail als PDF-Dokument oder per Post.

Für Rückfragen rufen Sie uns gerne an.

Der neue Bußgeldkatalog tritt mit drastisch gesteigerten Bußgeldern zum 28.04.2020 in Kraft. Schon bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen wird künftig ein Fahrverbot verhängt. Ziel des Gesetzgebers ist es, Verstöße gegen das Tempolimit härter zu ahnden.

Bei Überschreitungen bis zu 20 km/h haben sich die Regelsätze verdoppelt.

Neu ist, dass innerorts bereits ab 21 km/h Überschreitung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wird. Außerorts wird ein Fahrverbot bereits ab 26 km/h Überschreitung verhängt
Verstößt man gegen die Verpflichtung, eine Rettungsgasse zu bilden, drohen 200,00 Euro Bußgeld sowie ebenfalls ein Monat Fahrverbot.

Das Parken auf Rad- und Gehwegen wird deutlich teurer. Parkverstöße können jetzt ebenfalls mit einem Punkt im Fahreignungsregister belegt werden.

Bitte denken Sie daran, Ihre Fahrweise auf die drohenden Bußen und Fahrverbote einzustellen.

Für weitergehende Auskünfte stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Dr. Kay Gunkel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht