Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht
Unsere Tätigkeiten im Strafrecht umfassen insbesondere:
- Allgemeines Strafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeiten
Für die Mandanten sind strafrechtliche Verurteilungen häufig mit dem Verlust des guten Rufs, der Beeinträchtigung der familiären und beruflichen Existenz oder sogar dem Entzug der Freiheit verbunden. Bereits aus diesen Gründen ist der Freispruch vorrangiges Ziel der von uns übernommenen Strafverteidigungen.
Unsere Tätigkeiten reichen von der Verteidigung in Kapitalverbrechen bis hin zur Verteidigung in sogenannten Alltagsdelikten, wie beispielsweise Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten.
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (z. B. Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) engagieren wir uns zudem in beratenden Tätigkeiten, um so strafrechtlich relevantes Verhalten unserer Mandanten von Beginn an zu vermeiden. Gleiches gilt für Steuerstrafverfahren, wobei wir in diesem Bereich gegebenenfalls mit Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht zusammenarbeiten.
Der Tatsache, dass Strafverfolgungsbehörden sich nicht an die üblichen Werktage halten, tragen wir dadurch Rechnung, dass wir versuchen, unseren Mandanten bei akuten strafrechtlichen Problemen durchgängig zur Verfügung zu stehen. Neben der fundierten juristischen Kompetenz bildet die Verfügbarkeit gerade der Strafverteidiger ein wesentliches Merkmal unserer Dienstleistungen.