Handelsrecht
Das Recht der Kaufleute und Handelsgesellschaften wird im Wesentlichen durch das HGB geregelt. Obwohl das Wirtschafts- und Alltagsleben durchzogen ist von diesem Rechtsgebiet, existieren sowohl bei Nichtkaufleuten als auch bei den am Handelsprozess Beteiligten Unkenntnisse und Unsicherheiten bezogen auf Rechtsformen der Beteiligten, Folgen von Handelsregistereintragungen, Pflichten der Unternehmensleiter oder im Umgang mit Handelsbräuchen. Dabei gilt es, den sicheren Umgang mit alltäglichen Fragen, z. B. Handelsregisteranmeldungen, und auch in komplexen Problemen, wie der Übertragung einer Firma, durch kompetente Beratung zu gewährleisten.
Unsere Tätigkeit im Bereich Handelsrecht
- Beratung im Hinblick auf und Gestaltung von Handelsvertreter-, Handelsmakler-, Vertragshändler- und Vertriebsverträgen
- Überprüfung und Erstellung von Lizenz-, Franchise- und Produktionsverträgen
- Firmenrecht, insbesondere mit Blick auf gesellschaftsrechtliche und wettbewerbsrechtliche (Haftungs-)Probleme
- An-, Um- und Abmeldungen und sonstige Tätigkeiten gegenüber Handelsregister und Handelskammer