Gesellschaftsrecht
Auch hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Tätigkeitsbereich der Kanzlei. Existenzgründer sowie Klein- und Mittelständische Unternehmen erfahren bei uns eine umfassende Betreuung unabhängig von der Rechtsform oder der Größe der Unternehmung.
Inhalt unserer Tätigkeit in diesem Bereich ist vor allem:
- Beratung aller am Gesellschaftsrecht Beteiligten: Gründer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Gläubiger
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Gemeinschaften und Vereinen; ebenso von Gemeinschaftspraxis- und Praxisgemeinschaftsverträgen, von Praxisübergabe- und Praxispachtverträgen
- Betreuung in allen Phasen: Gründung, Umgestaltung, Übertragung, Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Beratung bei Kapitalmaßnahmen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung
- Beratung bei Konflikten zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft sowie deren Organen