Das allgemeine Zivilrecht, teilweise auch Privatrecht oder auch bürgerliches Recht genannt, regelt die Beziehungen gleichgestellter rechtlicher Subjekte untereinander. Dabei kann es sich um Beziehungen zwischen natürlichen oder aber juristischen Personen handeln.
Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes sind bei natürlichen Personen durchweg zu beachten.
Inhalt unserer Tätigkeit in diesem Bereich ist vor allem:
Beratung von Verbrauchern,
Prüfung von Verträgen,
außergerichtliche Betreuung von rechtlichen Sachverhalten,
Beratung und Beistand bei Konflikten.
Ihre Ansprechpartner in diesem Rechtsbereich:
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