Gesellschaftsrecht

Auch hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Tätigkeitsbereich der Kanzlei. Existenzgründer sowie Klein- und Mittelständische Unternehmen erfahren bei uns eine umfassende Betreuung unabhängig von der Rechtsform oder der Größe der Unternehmung.

Inhalt unserer Tätigkeit in diesem Bereich ist vor allem:

  • Beratung aller am Gesellschaftsrecht Beteiligten: Gründer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Gläubiger
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Gemeinschaften und Vereinen; ebenso von Gemeinschaftspraxis- und Praxisgemeinschaftsverträgen, von Praxisübergabe- und Praxispachtverträgen
  • Betreuung in allen Phasen: Gründung, Umgestaltung, Übertragung, Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Beratung bei Kapitalmaßnahmen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung
  • Beratung bei Konflikten zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft sowie deren Organen

Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsbereich:

Dr. Kay Gunkel - Fachanwalt für Verkehrsrecht