Privates Baurecht

Hierbei handelt es sich um das Recht der im privaten, also nicht von öffentlicher Hand in Auftrag gegebenen Baubereich Beteiligten. Sowohl Bauherren als auch Bauträger, besonders aber Bauunternehmen und deren Subunternehmer finden in uns kompetente Berater in diesem sehr komplexen Rechtsgebiet.

Unsere Tätigkeit im Baurecht umfasst insbesondere:

  • Beweissicherung und Betreuung in (selbständigen) Beweisverfahren
  • Geltendmachung von Werklohnforderungen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei Werkmängeln (Nacherfüllung, Schadensersatz)
  • Beratung zu Vertragsfragen

Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsbereich:

Cord Ingendahl - Rechtsanwalt