Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht stellt ein Spezialgebiet innerhalb des allgemeinen Zivilrechts dar.
Beratungen sind gegebenenfalls für Mieter als auch für Vermieter von privaten sowie gewerblichen Mieträumen oder Objekten von Interesse. Dies gilt umso mehr nach diversen Neuerungen und Besonderheiten im Rahmen der Schuldrechtsreform im Jahr 2002.
Unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet
- Beratung in Wohnraum- wie Gewerberaummietrechtssachen
- Entwerfen und Überprüfung von Mietverträgen
- Räumungsklagen und Verteidigung hiergegen