Kauf- und Leasingrecht
Hierbei handelt es sich um die Rechtsgebiete, die oft mit dem Begriff des allgemeinen Zivilrechts in Verbindung gebracht werden. Sie prägen den Alltag stark, ob beim Brötchenkauf, im Rahmen der Anschaffung eines Firmenfahrzeugs oder der Ersteigerung im Internet. Neuerungen und Besonderheiten traten hier durch die Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 auf.
Unsere Tätigkeiten im Kauf- und Leasingrecht
- Entwerfen und Überprüfung von Kauf- und Leasingverträgen
- Beratung und Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten des Leasings- und Kaufrechts
- Beratung insbesondere auch bei Internetkäufen, Fragen zu Leasingraten bzw. Rücknahme von Leasingsachen und bei Sachmängeln an Gegenständen