Forderungseinzug (Inkasso)

Dieses klassische Rechtsgebiet ist gerade in Zeiten schlechter Zahlungsmoral aktueller denn je und stark frequentiert. Betroffen ist der Einzug von Forderungen jeglicher Art, wobei auf jahrelange Erfahrung vor allem bei dem Inkasso von Ansprüchen aus allgemeinen zivilrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag/Werkvertrag/Transportvertrag) und infolge medizinischer Leistungen (Zahnärzte/Tierärzte/Abrechnungsstellen) zurückgegriffen werden kann.

Der Bereich Forderungseinzug umfasst

  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen jeglicher Art gegenüber dem jeweiligen Schuldner
  • Realisierung bereits titulierter Forderungen; Einleitung, Betreuung und Überwachung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit
  • Suchen und Auffinden von Schuldnern
  • Herstellen von Verbindungen zwischen Gläubiger, Inkassounternehmen, Detektiven und Schuldnern (auch im Ausland)

Ihre Ansprechpartner in diesem Rechtsbereich:

Alexander Pfennigstorf - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Cord Ingendahl - Rechtsanwalt