Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht als das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist angesichts des den Alltag bestimmenden Arbeitslebens für annähernd jedermann ständig relevant. Es betrifft sowohl die Anbahnung von neuen als auch die Regelung bestehender Arbeitsverhältnisse sowie die Rechte und Pflichten nach deren Beendigung, vor allem gegenüber den Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen, Arbeitsamt).

Inhalt der arbeitsrechtlichen Tätigkeit:

  • Außergerichtliche wie gerichtliche Beratung und Vertretung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer von der Einstellung über den Erhalt bzw. die Abänderung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebsänderungen und Betriebs(teil)abspaltungen
  • Entwerfen von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Entwerfen von Zeugnissen
  • Fertigung von Kündigungen und Abmahnungen
  • Beratung und Vertretung in den dem Arbeitsrecht nahen sozialrechtlichen Bereichen, wie z. B. Krankengeld, Mutter- und Erziehungsgeld, Arbeitslosenunterstützung

Ihre Ansprechpartnerin in diesem Rechtsbereich:

Silke Brocks - Fachanwältin für Versicherungsrecht