Personenbeförderungsrecht
Das Personenbeförderungsrecht regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Straßenbahnen, Taxen und Mietwagen. Das Personenbeförderungsrecht gehört zu den wesentlichen Tätigkeitsfeldern der Kanzlei.
- Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (Bus, Taxi, Mietwagen)
- Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Genehmigungsverfahren nach der VO EWG 684/92
- Verwaltungsverfahren bei Widerruf der Genehmigung
- Genehmigungsverfahren für regionale Linien und Drittverkehre
- Einwendungen vorhandener Verkehrsunternehmer
- OWiG-Verfahren bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten
- Freistellungsverkehre
- Internationale Linienverkehre
- Entwurf von Kooperationsvereinbarungen
- Überprüfung von Poolabrechnungen
- Betreuung von Verkehrsverbünden
Das Personenbeförderungsrecht befindet sich insbesondere durch die EU-Ost-Erweiterung im Wandel. Die Vereinheitlichung des europäischen Genehmigungsrechtes wird sich in den nationalen Gesetzen niederschlagen.