Personenbeförderungsrecht

Das Personenbeförderungsrecht regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Straßenbahnen, Taxen und Mietwagen. Das Personenbeförderungsrecht gehört zu den wesentlichen Tätigkeitsfeldern der Kanzlei.

Unsere Tätigkeitsfelder:

  • Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (Bus, Taxi, Mietwagen)
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz
  • Genehmigungsverfahren nach der VO EWG 684/92
  • Verwaltungsverfahren bei Widerruf der Genehmigung
  • Genehmigungsverfahren für regionale Linien und Drittverkehre
  • Einwendungen vorhandener Verkehrsunternehmer
  • OWiG-Verfahren bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten
  • Freistellungsverkehre
  • Internationale Linienverkehre
  • Entwurf von Kooperationsvereinbarungen
  • Überprüfung von Poolabrechnungen
  • Betreuung von Verkehrsverbünden

Das Personenbeförderungsrecht befindet sich insbesondere durch die EU-Ost-Erweiterung im Wandel. Die Vereinheitlichung des europäischen Genehmigungsrechtes wird sich in den nationalen Gesetzen niederschlagen.

Ihre Ansprechpartner in diesem Rechtsbereich:

Dr. Kay Gunkel - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Silke Brocks - Fachanwältin für Versicherungsrecht