Insolvenzrecht

Unsere Kanzlei hat sich schnell Kompetenz in diesem recht neuen Rechtsgebiet erarbeitet, welches durch die erst 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung bestimmt wird. Sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner gilt hierbei, dass ein (nur) möglichst frühes, durch einen kompetenten Partner begleitetes Handeln optimalen Erfolg gewährleistet. Betreut werden Gläubiger wie Schuldner, Unternehmer wie Verbraucher, vom Anfang, nämlich dem Abzeichnen einer Krise, bis zum Ende, nämlich der Vertretung im Insolvenzverfahren. Dabei wird im Bedarfsfall auch der Kontakt von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern gesucht.

Die Insolvenzrechtstätigkeit unserer Kanzlei

  • Beratung des Unternehmens in der Krise; Prä-Insolvenzstrategien
  • Schuldenbereinigungsverfahren sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen und ehemalige Unternehmer; Erstellen von Schuldenbereinigungsplänen; Vermittlung gegenüber Gläubigern
  • Vorbereitung gerichtlicher Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Betreuung von Gläubigern wie Schuldnern in vorgerichtlichen und gerichtlichen Insolvenzangelegenheiten

Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsbereich:

Dr. Kay Gunkel - Fachanwalt für Verkehrsrecht