Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht dient insbesondere dem Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die wesentlichen Bestimmungen dazu finden sich in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie im Bundesdatenschutzgesetz.
Datenschutz hat den Zweck, uns Bürger vor dem Datenmissbrauch zu schützen.
Inhalt unserer Tätigkeit in diesem Bereich ist vor allem:
- Beratung als externer Datenschutzbeauftragter,
- Durchsetzung von Auskunftsersuchen,
- rechtliche Beurteilung von datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalten.