Transportrecht
Das Transportrecht besteht im Wesentlichen aus dem Frachtführer- und dem Speditionsrecht und ist geprägt durch das Handelsgesetzbuch sowie die zahlreichen Nebengesetze und Quasi-Gesetze wie Speditionsbedingungen und internationale Regeln. Dieses Rechtsgebiet ist hochgradig komplex; aufgrund der zahlreichen Sonderbestimmungen ist eine frühzeitige Beratung und Betreuung angezeigt.
Das Transportrecht umfasst insbesondere:
- Beratung bezüglich sowie Erstellung von Transportverträgen
- Beratung und Betreuung in Fragen der ADSp, CMR und sonstigen Bedingungen
- Handlungsmöglichkeiten bei (Geltendmachung von) Pfand- und Zurückbehaltungsrechten
- Vermeidung von Haftungs- und Abwicklung von Schadensfällen, auch mit Blick auf steuerrechtliche Aspekte
Als Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet stehen in unserer Kanzlei folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwalt Alexander Pfennigstorf