Privates Baurecht
Hierbei handelt es sich um das Recht der im privaten, also nicht von öffentlicher Hand in Auftrag gegebenen Baubereich Beteiligten. Sowohl Bauherren als auch Bauträger, besonders aber Bauunternehmen und deren Subunternehmer finden in uns kompetente Berater in diesem sehr komplexen Rechtsgebiet.
Unsere Tätigkeit im Baurecht umfasst insbesondere:
- Werkmängelrecht
- Beweissicherung und Betreuung in (selbständigen) Beweisverfahren
- Geltendmachung von Werklohn- und Gewährleistungsansprüchen
- Beratung zu allgemeinen Fragen wie Bauabzugssteuer, Bauhypotheken oder Nachbesserungsrechten
Als Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet steht in unserer Kanzlei folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:
Rechtsanwalt und Notar Hans Schulze-Eickenbusch