Personenbeförderungs- und Vergaberecht
Das Personenbeförderungsrecht regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Straßenbahnen, Taxen und Mietwagen. Das hiermit eng verknüpfte Vergaberecht behandelt Beantragung und Erteilung von Linien und Routen im planmäßig organisierten Überlandverkehr. Personenbeförderungsrecht und Vergaberecht gehören zu den wesentlichen Tätigkeitsfeldern der Kanzlei.
Unsere Tätigkeitsfelder:
- Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (Bus, Taxi, Mietwagen)
- Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Genehmigungsverfahren nach der VO EWG 684/92
- Verwaltungsverfahren bei Widerruf der Genehmigung
- Genehmigungsverfahren und Vergabeverfahren für regionale Linien und Drittverkehre
- Einwendungen vorhandener Verkehrsunternehmer
- Ausschreibungsverfahren von Verkehrsleistungen
- OWiG-Verfahren bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten
- Interbus-Abkommen
- Freistellungsverkehre
- Internationale Linienverkehre
- Entwurf von Kooperationsvereinbarungen
- Überprüfung von Poolabrechnungen
- Betreuung von Verkehrsverbünden
Das Personenbeförderungsrecht befindet sich insbesondere durch die EU-Ost-Erweiterung im Wandel. Die Vereinheitlichung des europäischen Genehmigungsrechtes wird sich in den nationalen Gesetzen niederschlagen.
Als Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet stehen in unserer Kanzlei folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwalt Dr. Kay Gunkel
Rechtsanwältin Silke Brocks