Familienrecht
Das Familienrecht regelt Rechte und Pflichten von Ehepartnern, Lebensgemeinschaften und seit 2001 auch eingetragenen Lebenspartnerschaften untereinander und in Bezug auf gemeinsame Kinder sowohl während der gelebten Partnerschaft als auch bei bzw. nach einer Trennung. Es ist wohl das "emotionalste" Recht. Einfühlungsvermögen und die individuelle Betreuung eines jeden Mandanten ist die Maxime unserer Kanzlei.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind hierbei:
- Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen
- Entwurf und Abschluss von Trennungs- und Scheidungsfolgeverträgen
- Beratung und Betreuung in Kindschaftssachen wie Vaterschaftsfeststellungs- und Anfechtungsklagen
- Sorge- und Umgangsrecht
- Berechnungen in Streitigkeiten den Kindes- und Ehegattenunterhalt betreffend
- Ehescheidungsverfahren, auch nach ausländischem Recht
- Verfahren nach dem neuen Gewaltschutzgesetz, insbesondere Zuweisung der Wohnung
- Verfahren den Verwandtenunterhalt betreffend
- Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
- Erbrechtliche Regelungen
Nach der eingehenden Beschäftigung der speziellen persönlichen Umstände unserer Mandantschaft erarbeiten wir gemeinsam eine "maßgeschneiderte" Lösung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass familiäre Bindungen sich auch nach einer Trennung, Scheidung bzw. Auflösung fortsetzen.
Als Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet steht in unserer Kanzlei folgende Rechtsanwältin zur Verfügung:
Rechtsanwältin Denise Thon